ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: Dezember 2018

1 GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die mit Zelthangar GmbH (nachfolgend «Zelthangar» genannt) getätigt werden.

Zelthangar behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.

Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop, richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein.

Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.

Das Angebot gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.

2 INFORMATION

2.1 PRODUKT UND PREIS

Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich. Insbesondere Farben, können je nach Einstellung des Monitors stark abweichen.

Die Informationen über Produkte werden im Onlineshop möglichst kundenfreundlich zusammengestellt, sind aber nicht verbindlich. Die Angaben des Herstellers (z.B. Herstellergarantie) sind massgebend, sofern diese in der Schweiz gültig sind.

2.2 VERFÜGBARKEIT UND LIEFERZEIT

Zelthangar legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

3 VERTRAGSABSCHLUSS

Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.

Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen mit Zelthangar zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend „Kaufvertrag“ genannt).

Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von Zelthangar an die von ihr angegebenen E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit Zelthangar unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.

4 LIEFERTERMIN

Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.

Kommt Zelthangar in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet Zelthangar der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber Zelthangar oder dem Händler bestehen nicht.

5 LIEFERUNG / SELBSTABHOLUNG

Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Kostenfolgen.

Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann Zelthangar bzw. der Händler den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.

Wird die Ware im Falle einer Filialabholung nicht innert 14 Tage abgeholt, kann Zelthangar den Vertrag stornieren.

6 PRÜFPFLICHT

Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.

Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.

Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind, Zelthangar innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden.

7 GEWÄHRLEISTUNG

7.1 GRUNDBESTIMMUNGEN

Zelthangar übernimmt während 2 Jahre nach der Lieferung bzw. Filialabholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter.

Zelthangar kann die Garantie wahlweise durch

  • kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkten weiter);
  • teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im letzten Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches);
  • Ersatz durch ein neues Produkt durch Zelthangar (neue Garantiefrist von 1 Jahr ab Ersatz)

Zelthangar kann der Kundschaft während der Prüfung des Garantieanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät / Austauschgerät zur Verfügung stellen (Austausch unter Vorbehalt). Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Garantiefall vorliegt. Somit erlangt die Kundschaft erst im Zeitpunkt der Garantiezusage durch Zelthangar Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung eines Garantiefalls durch Zelthangar kann die Kundschaft das Ersatzgerät zum Warenwert zum Zeitpunkt der Aushändigung erwerben, oder sie ist verpflichtet, das Ersatzgerät auf eigene Kosten zurückzusenden.

Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.

8 HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Zelthangar in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Zelthangar, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

Zelthangar haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile
  • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten; höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Zelthangar zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.

Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Dienstleistern entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet der mit der Ausführung beauftragte Dienstleister.

9 ZAHLUNG

9.1 ZAHLUNGSVARIANTEN

Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, macht Zelthangar direkt bei der Kundschaft geltend.

Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.

Barzahlung ist nur im Falle einer Abholung möglich.

Der Kundschaft stehen im Onlineshop die als Zahlungsmittel angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.

Bei Vorkasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Produkte werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 15 Kalendertagen reserviert. Dies betrifft auch Produkte, welche zuerst extern bestellt, aber über uns Lager verarbeitet und verschickt werden.

Bei gebührenpflichtigem Kauf auf Rechnung ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 30 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen. Im Falle einer teilweise erfolgten Rücksendung der gelieferten Produkte kann der Rechnungsbetrag entsprechend reduziert werden.

9.2 ZAHLUNGSVERZUG

Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und Zelthangar kann diese unverzüglich einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.

Zelthangar erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 80.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

9.3 EIGENTUMSVORBEHALT

Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an Zelthangar im Eigentum von Zelthangar bzw. dem Händler. Zelthangar bzw. der Händler ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Zelthangar nicht zulässig.

10 ÄNDERUNG DER BESTELLUNG ODER STORNIERUNG

Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen.

Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft können Zelthangar nach freiem Ermessen akzeptieren oder eine Umtriebs-Entschädigung von 50% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.–, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.

Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.

11 RÜCKGABE VON MÄNGELFREIER WARE

Zelthangar gewährt das Rückgaberecht von Handelsware wie folgt:

  • Rückgabe innert 7 Tagen.
  • Der Betrag wird zu 100% zurückbezahlt und in Form eines Gutscheines entrichtet.

Ausnahmen:

  • Auf Mass konfektionierte Artikel wie abgelängte Reissverschlüsse und Stoffe.
  • Jegliche Art von Sonderanfertigungen

12 REPARATUR AUSSERHALB DER GEWÄHRLEISTUNG

Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gehen zu Lasten des Kunden. Bei Artikeln, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen, behält sich Zelthangar vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen.

Dem Kunden steht es jederzeit frei, vorzeitig eine Preisauskunft bei Zelthangar einzuholen.

14 WEITERE BESTIMMUNGEN

14.1 NICHT ZUORDENBARE UND ZUSTELLBARE RÜCKSENDUNGEN

Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder der Kundschaft nicht retourniert werden können, werden 3 Monate von Zelthangar aufbewahrt und dann anderweitig verwendet.

14.2 NICHT ABGEHOLTE ODER ZUSTELLBARE GARANTIEWARE

Wird Ware in der Filiale nicht innert 3 Monaten seit Versendung der Abholaufforderung abgeholt oder kann sie der Kundschaft nicht retourniert werden, ist Zelthangar berechtigt über die Ware zu verfügen.

14.4 TEILUNGÜLTIGKEIT

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

14.5 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Zelthangar und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das UN- Kaufrecht ist nicht anwendbar.

Es gelten folgende ausschliesslichen Gerichtstände:

Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen Zelthangar Vertragspartei ist:

Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt Zürich oder ihr Wohnsitz als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist Zürich ausschliesslicher Gerichtsstand.